Liebe Eltern,

wir alle haben in den vergangenen Monaten häufig erfahren, dass die verordneten Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie immer wieder angepasst wurden – oft auch überraschend und kurzfristig. Eine aktuelle Änderung betrifft nun die Selbsttests für Schülerinnen und Schüler.

Vor den Osterferien fand niedersachsenweit eine so genannte Testwoche statt, in der alle Schülerinnen und Schüler zu Hause oder in der Schule einen Corona-Schnelltest mittels Abstrich im vorderen Nasenbereich durchführen konnten. Die Teilnahme war freiwillig. An unserer Schule entschieden sich ca. 90% der Erziehungsberechtigten für eine Teilnahme ihrer Kinder an der Testung und erteilten schriftlich ihre Einwilligung.

Nach Auswertung der Erfahrungen in der Testwoche hat das Kultusministerium am 1. April die Änderung seiner Teststrategie mitgeteilt. Sie soll einen wichtigen Beitrag zur Pandemiebekämpfung leisten, indem Infektionsketten frühzeitig unterbrochen und bisher nicht entdeckte Infektionen erkannt werden, bevor sich das Virus weiter verbreitet.

 

Unter der Voraussetzung, dass uns vom Land Niedersachsen eine ausreichende Anzahl von Testkits zur Verfügung gestellt wird, gilt ab Montag, 12.04.2021:

  • Alle Schülerinnen und Schüler führen zwei Mal pro Woche morgens vor dem Unterricht zu Hause Selbsttests durch. Diese sind ab sofort nicht mehr freiwillig, sondern für alle verpflichtend. Die Test-Kits erhalten die Kinder in der Schule. Getestet wird ausschließlich an Präsenztagen. An welchen Tagen die Tests durchgeführt werden müssen, entnehmen Sie bitte dem Plan, den Sie in der nächsten Woche erhalten.
  • Ein Kind kann nur mit negativem Testergebnis am Präsenzunterricht und an der Notbetreuung Die Eltern bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass der Test durchgeführt wurde und dass das Ergebnis negativ war. In welcher Form Sie uns die Testdurchführung bestätigen können, teile ich Ihnen ebenfalls in der nächsten Woche mit.
  • Bei einem positiven Testergebnis darf der Schüler oder die Schülerin die Schule nicht besuchen. Die Eltern informieren die Schule und vereinbaren einen Termin bei einem Arzt, um das Ergebnis des Selbsttests überprüfen zu lassen.
  • Die Testpflicht zu Hause führt aus rechtlichen Gründen dazu, dass auch die Präsenzpflicht wieder aufgehoben werden muss. Das bedeutet, dass Sie Ihr Kind vom Präsenzunterricht abmelden können, wenn Sie keine Testung vornehmen wollen. Es erhält dann von der Schule Aufgaben für das Lernen zu Hause. Ich bitte um Mitteilung per E-Mail bis spätestens Donnerstag, 08.04.2021.

 

Alle Kinder, für die eine Einwilligungserklärung der Eltern vorlag, haben am letzten Schultag vor den Osterferien ein Testkit zur Verwendung am ersten Präsenztag in der Schule erhalten. Deshalb beginnt der Unterricht nach den Ferien bei uns wie geplant am Montag, 12. April (Gruppe A) bzw. Dienstag, 13. April (Gruppe B).

Eltern, die vor den Osterferien nicht schriftlich in die Testdurchführung eingewilligt hatten, teilen mir bitte bis spätestens Mittwoch, 07.03. per E-Mail mit, ob sie nun angesichts der veränderten Situation einer regelmäßigen Testung ihres Kindes zustimmen. Testkits können am Donnerstag, 08.04.in der Zeit von 9-12 Uhr in der Schule abgeholt werden.

 

Ich hoffe, dass sich die Abläufe rund um die regelmäßigen Testungen schnell einspielen und bedanke mich schon jetzt ganz herzlich bei allen, die ihren Beitrag dazu leisten, die Sicherheit in unserer Schule zu erhöhen.

Martina Feindt

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